Terms of service



§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

Kundeninformation:

Aktuell wird dieser Shop als Plattform zur Bewerbung unserer Waren genutzt, diese können nicht direkt über den Shop bestellt, sondern in unserer Firma per Telefonanruf oder E-Mail erworben werden.

(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen:
NTH Stapelfeldt – Yeterian
Thurower Str. 2
19217 Groß Molzahn
(nachfolgend: „Verkäufer“, „wir“, „uns“)

und Vertragspartner*innen, die über unseren Shop NTH – Getriebeinstandsetzung Waren kaufen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer ein Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dem entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen oder Leistungen und müssen nicht nochmals gesondert vereinbart werden

(3) Die Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf Korrespondenz Bezug nimmt, die AGB des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis des Verkäufers.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(6) Speicherung des Vertragstextes
Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Sie können die AGB nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich (kundenkonto) zugreifen.

(7) Korrekturhinweis
Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

(8) Geltungshinweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(9) Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Käufer haben das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Erfolgt der Widerspruch nicht schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden die AGB entsprechend der Änderung wirksam. Käufer werden in Textform bei Beginn der Frist darauf hingewiesen, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn nicht binnen vier Wochen widersprochen wird.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Diese Unverbildichkeit gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen Produktbeschreibungen oder Unterlagen beispielsweise Explosionszeichnungen, Pläne, Berechnungen etc., überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Gleiches gilt auch für solche Dokumente in elektronischer Form.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.


§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.

(2) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

(3) Der Verkäufer kann eine Verlängerung oder Verschiebung von Leistungs- und Lieferfristen verlangen, wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.

(4) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerungen der Lieferung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen etc.) verursacht worden sind, an denen der Verkäufer keine Schuld trägt.


§ 4 Lieferung, Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung selbst zu bestimmen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers wird die Sendung auf dessen Kosten versichert. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Kostenpauschale für den Transport. Diese wird dem Käufer zuvor mitgeteilt. Etwaige Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

Die Lieferung gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Qualität, Güte und Beschaffenheit.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers versandt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, sowie die Gefahr für etwaige Verzögerungen bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Die Annahme der Ware und die Leistung von Unterschriften durch vom Käufer autorisierte Dritte erfolgen stets in Vollmacht. Eine Überprüfung liegt nicht im Einflussbereich des Verkäufers. Gelieferte Gegenstände sind unverzüglich nach Anlieferung vom Käufer oder autorisierten Dritten zu überprüfen und Mängel sind schriftlich an uns zu übermitteln.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Eine Barzahlung des Kaufpreises, etwaiger Nebenleistungen und Reparaturen ist bei Übergabe der Ware netto und ohne Abzüge möglich.

(3) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb der vereinbarten Frist ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.

(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug.

(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

(6) Die Lieferungen unserer Waren erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart, nur gegen Vorkasse.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) bleibt der Vertragsgegenstand Eigentum des Verkäufers.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers veräußert, verpfändet, zur Sicherheit übereignet oder vermietet werden. Bei Zugriffen von Dritten, hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.


§ 7 Mängelansprüche des Käufers

(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Verkauf und Lieferung gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

(3) Für überholte Getriebe beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), übernehmen wir keine Haftung.

(4) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Ersatzteilen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so sind wir hiervon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(5) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch eine Ersatzlieferung leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt.

(7) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Bei Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

(8) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

§ 8 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir, unabhängig vom Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt, also für Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig ist und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 9 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler– Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in D-19217 Groß Molzahn. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.


§ 11 Ergänzende Geschäftsbedingungen

1. Für überholte Getriebe gilt 1 Jahr Gewährleistung ab Verkaufsdatum – ohne Kilometerleistung. Bei eventuell auftretenden Mängeln innerhalb der Gewährleistung muss der Schaden unverzüglich telefonisch oder schriftlich an uns übermittelt werden. Eigenmächtige Reparaturen dürfen nicht ohne unser Wissen durchgeführt werden! Dies führt zum Erlöschen der Gewährleistung.

2. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt durch eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in angemessenem Maße zu realisieren.

3. Achtung unsere Getriebe und Aggregate werden ohne Öl geliefert.

4. Bei Gehäuse- oder Ölschaden des Tauschteils erfolgt eine Nachbelastung.

5. Kostenrechnungen – ohne vorherige schriftliche Freigabe – werden ausnahmslos abgelehnt.

7. Aus- und Einbau sowie sonstige Nebenkosten bezüglich neuer Ersatzteile werden nicht übernommen. Das Lieferdatum entspricht dem Rechnungsdatum, nicht dem tatsächlichen Liefertermin.

9. Käufer außerhalb der EU sind für die Versteuerung in ihrem Heimatland zuständig.

10. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

11. Jegliche genannten, gedruckten oder von uns online veröffentlichten Originalnummern dienen ausschließlich zu Vergleichszwecken.

12. Die Frachtkosten werden in Absprache mit dem Käufer festgelegt, sofern nicht eine Pauschale vereinbart wurde.

13. Entgangene Nutzung, Abschleppkosten, entgangener Gewinn, sonstige Transportkosten sowie Wageninhalt und Ladung werden durch den Verkäufer nicht ersetzt. Für die unsachgemäße Handhabung der Ware haftet, nach Übergabe durch den Verkäufer, ausschließlich der Käufer.